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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 9/12 (BFH) |
| §§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Grobes Verschulden, Computerprogramm, Steuererklärung, Vordruck |
| Rechtsfrage: | Ist die unter das Tatbestandsmerkmal des groben Verschuldens zu subsumierende Rechtsprechung des BFH uneingeschränkt auf Sachverhalte im computergesteuerten ELSTER-Verfahren (hier: Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung) übertragbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 27.09.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 43/11 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 26 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 20.03.2013 |
| Erledigungs-Az: | VI R 9/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 14 86 |