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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 21/18 (BFH) |
§§: | FVG § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4, AO § 19 |
Schlagwörter | Kindergeld, Besteuerung, Erhebung, Örtliche Zuständigkeit |
Rechtsfrage: | Fehlte dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit trotz der Konzentrationsermächtigung des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4 FVG die Befugnis, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen des sog. Regionalen Inkasso Services im Bereich des steuerlichen Kindergeldes bei der Beklagten zu zentralisieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.03.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1527/17 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 04 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 21/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 17 28 |