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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 35/18 (BFH) |
§§: | EStG § 34 a Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 6, SolZG § 3 Abs. 2, SolZG § 1 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 5 |
Schlagwörter | Solidaritätszuschlag, Einkommensteuer, Tarif, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags: Ist der Nachversteuerungsbetrag des § 34 a Abs. 4 Satz 2 EStG Einkommen und damit Teil der Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG, so dass hierauf gemäß § 3 Abs. 2 SolZG i.V.m. § 1 Abs. 2 SolZG der Solidaritätszuschlag entsteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 294/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 01 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.11.2020 |
Erledigungs-Az: | IX R 34/18 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 34/18 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 02 87 |