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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 71/03
§§: EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, EigZulG § 3, EStDV § 9 a
Schlagwörter Förderzeitraum, Anschaffung, Bezugsfertigkeit, Fertigstellung, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Anschaffung einer neuen Wohnung: Ist eine neue Wohnung gemäß § 3 EigZulG erst mit der Fertigstellung/Bezugsfertigkeit angeschafft (hier Abnahme und Übergabe am 20.12.1999, Beginn der Eigennutzung wegen fehlender Fußbodenbeläge erst im Folgejahr)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.12.2002
Vorinstanz/AZ: 14 K 988/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 02 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.03.2005
Erledigungs-Az: IX R 71/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 46