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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 55/15 (BFH) |
| §§: | InvStG § 13 Abs. 4 Satz 1, InvStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, InvStG § 4 Abs. 1, DBA-Großbritannien Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a, AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 |
| Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Immobilie, Großbritannien, Besteuerungsrecht, Gesonderte Feststellung, Vertrauensschutz, Doppelbesteuerung |
| Rechtsfrage: | Kann ein aus einer in Großbritannien belegenen Immobilie erzielter Veräußerungsgewinn durch einen korrigierten Feststellungsbescheid steuerlich berücksichtigt werden und wie ist ein ggf. zu berücksichtigender Veräußerungsgewinn in einem Feststellungsbescheid gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 InvStG betragsmäßig zu erfassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 20.01.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1918/13 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 09 67 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.11.2017 |
| Erledigungs-Az: | I R 55/15 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 04 76 |