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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 20/02
§§: AO 1977 § 129
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Änderung, Gewerbesteuer, Teilwertabschreibung
Rechtsfrage: Beruht die versehentliche Eintragung einer falschen Kennzahl im EDV-Veranlagungsverfahren, wodurch der Nachprüfungsvorbehalt aufgehoben wurde, auf einem mechanischen Fehler i.S. des § 129 AO 1977? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.03.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 873/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2003
Erledigungs-Az: I R 20/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 36 72