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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 93/95
§§: AO § 195 J: 1977, AO § 196 J: 1977, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 100 Abs. 1 S. 4
Schlagwörter Außenprüfung, Prüfungsanordnung, Sachaufklärung,
Rechtsfrage: Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung (Beauftragung einer der OFD angegliederten Groß-Betriebsprüfung mit der Außenprüfung) und der ergänzenden Anordnung zur Fortführung der Außenprüfung durch den Beklagten nach Neuordnung der für die Außenprüfung zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen? - Mangelnde Sachaufklärung (Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung, die auch Klagerücknahme beinhaltete; Verwertungsverbot)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.01.1994
Vorinstanz/AZ: 6 K 1909/87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.1998
Erledigungs-Az: X R 93/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 58 62