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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 34/00
§§: EStG § 77 Abs 2, FGO § 139 Abs 3
Schlagwörter Kosten, Erstattung, Bevollmächtigter, Zuziehung
Rechtsfrage: Auslegung des Begriffs der Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten bei der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gegen die Kindergeldfestsetzung und der damit verbundenen Erstattung von Kosten im Vorverfahren. Ist die Vorschrift auch bei Selbstverteidigung eines Rechtsanwalts anwendbar? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 09.11.1999
Vorinstanz/AZ: 2 98 266 K 2
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 57 04
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 73/00 - erledigt durch BFH-Urteil vom 23.7.2002 - VIII R 73/00 (NV)