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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 9/18 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Betriebsvermögen, Einnahmeüberschussrechnung |
Rechtsfrage: | Ist im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Erlös aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw, der aber nur zu 25% betrieblich genutzt wurde, sodass sich die AfA-Beträge in der Vergangenheit wegen der privaten Nutzungsentnahme ebenfalls nur in dieser Höhe steuerlich ausgewirkt haben, in voller Höhe der Besteuerung zugrunde zu legen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1362/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 17 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 9/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 15 57 |