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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 23/17 (BFH) |
§§: | EStG § 35 b, EStG § 17 |
Schlagwörter | Steuerermäßigung, Erbschaftsteuer, Vorerwerb, Erwerb von Todes wegen, Erwerb, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer im Zusammenhang mit der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung, die teilweise aus einem Vorerwerb und Erbschaft erlangt wurde: Hier zur Frage, wie Vorerwerbe, die nach § 35 b EStG nicht begünstigt werden, aber Einkünfte darstellen, die bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt worden, in die Berechnung des nach § 35 b Satz 2 EStG zu ermittelnden Prozentsatzes einfließen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 489/16 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1450 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 16 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.03.2018 |
Erledigungs-Az: | IX R 23/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 11 94 |