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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 78/04
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Einkünfte und Bezüge, Heirat, Kindergeld, Mangelfall
Rechtsfrage: Ist die volljährige, ganzjährig in Berufsausbildung befindliche Tochter im Jahr ihrer Heirat das ganze Jahr hindurch kindergeldrechtlich bei ihren Eltern zu berücksichtigen, wenn ihr Ehemann kein eigenes Einkommen hat (sog. Mangelfall), und sind ggf. die im ganzen Jahr erzielten Einkünfte und Bezüge der Tochter für den Grenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.10.2004
Vorinstanz/AZ: 14 K 2996/03 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 53
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2005
Erledigungs-Az: III R 70/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 70/04 - Erledigung der Hauptsache