Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 14/07 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 9
Schlagwörter Abfindung, Arbeitsvertrag, Betriebsübergang, Umwandlung, Gesellschafter-Geschäftsführer
Rechtsfrage: Ist eine Abfindungszahlung anlässlich der Aufhebung eines Arbeitsvertrages mit unmittelbar anschließender neuer Anstellung als Gesellschafter-Geschäftsführer in der mit dem früheren Arbeitgeber neu gegründeten GmbH steuerfrei gem. § 3 Nr. 9 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 27.03.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 1036/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 25 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.04.2008
Erledigungs-Az: IX R 82/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 82/07 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 28 17