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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 40/13 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Zinsen, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermächtnis, Zufluss |
Rechtsfrage: | Führt eine testamentarisch verfügte spätere Fälligkeit eines Geldvermächtnisses unter gleichzeitiger Bestimmung einer Verzinsung bis zum Fälligkeitszeitpunkt hinsichtlich der angefallenen Zinsen zu Einkünften aus Kapitalvermögen oder sind die Zinsen Teil des Gesamtvermächtnisses? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 3701/12 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 29 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 40/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 04 66 |