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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 73/04 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 1 |
Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Veräußerungskosten, Kurssicherungsaufwendungen, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Sind Verluste aus Devisentermingeschäften, die zur Werterhaltung eines Kaufpreises (aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft) getätigt wurden, der von einer Währung in eine andere transferiert werden soll, als Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 703/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 202 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 05 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.04.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 73/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 35 74 |