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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 39/00
§§: EStG § 32 Abs. 4 S 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Sonderausgaben
Rechtsfrage: Sind bei der Berechnung des Grenzbetrages im Zusammenhang mit dem Begriff "Einkünfte" auch die einbehaltenen Sozialversicherungsbeträge und Sonderausgaben abzuziehen, da nur der verbleibende Nettobetrag den Vorgaben des BVerfG zum Existenzminimums eines Kindes entspricht und für seinen Unterhalt zur Verfügung steht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.11.1999
Vorinstanz/AZ: 3 K 31/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 74 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2001
Erledigungs-Az: VI R 39/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 02 19