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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 14/99 |
§§: | EStG § 32 Abs. 6, BKKG § 10 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Verfassungsmäßigkeit, Existenzminimum |
Rechtsfrage: | Zum von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden einkommensteuerlichen Kinderexistenzminimum für zwei Kinder im Veranlagungszeitraum 1987 und zum Anspruch auf das auf den Sockelbetrag geminderte Kindergeld (Aufhebung des die Verfassungsmäßigkeit bejahenden Urteils des BFH vom 22. Juli 1997 VI R 121/90 durch Beschluß des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1852/97). - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.10.1989 |
Vorinstanz/AZ: | VIII 393/89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.09.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 14/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | BFH-Beschluß vom 29.1.1999, VI R 14/99 (Beitrittsaufforderung an BMF) - Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 03 06 |