
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 92/01 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, DA-FamEStG 63.3.3 Abs. 3 Satz 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Übergangszeit, Freiwilliges soziales Jahr, Berufsausbildung |
Rechtsfrage: | Kein Kindergeldanspruch für eine Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen der Beendigung der Schulausbildung und der Ableistung eines als Zivildienstersatz anerkannten anderen Dienstes im Ausland, weil es sich hierbei nicht um eine Berufsausbildung handelt und somit das Kind eine solche mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen konnte und es sich auch nicht zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befand? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 10095/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1304 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 92/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 04 57 |