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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-292/04 (EuGH)
§§: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2, EG Art. 56 Abs. 1, EG Art. 58 Abs. 1 Buchst. a, EG Art. 58 Abs. 3
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Anrechnung, EG, EU
Rechtsfrage: Ist § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG (in der in den Streitjahren 1995 bis 1997 geltenden Fassung), wonach nur die Körperschaftsteuer einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Körperschaft oder Personenvereinigung in Höhe von 3/7 der Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet wird, mit Art. 56 Abs. 1 und Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 EGV vereinbar?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.06.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 2241/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 32 01
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.03.2007
Erledigungs-Az: Rs C-292/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 08 89