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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 8/14 (BFH)
§§: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Unternehmer, Verpachtung, Investition, Blockheizkraftwerk, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei der Verpachtung eines Blockheizkraftwerks: Ist der Erwerber und Verpächter eines - angeblich - nicht gelieferten Blockheizkraftwerks, welches der Stromgewinnung und Energieeinspeisung nach dem EEG dient, unternehmerisch tätig oder handelt es sich bloß um eine auf Gestellung von Kapital gerichtete Investition auf privater Vermögensebene? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 30.04.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 840/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1613
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 23 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.12.2018
Erledigungs-Az: XI R 8/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 8/14 ist durch Beschluss vom 14.2.2017 bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-661/16 ausgesetzt. - Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Kollroß durch Urteil vom 31.5.2018 Rs C-660/16 und C-661/16 wird das Verfahren XI R 8/14 fortgeführt. - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 22 52