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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 24/10 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Krankenversicherung, Arbeitslohn, Barlohn, Sachbezug, Freigrenze |
Rechtsfrage: | Krankenversicherungsschutz als Arbeitslohn: Handelt es sich bei den Beiträgen eines Arbeitgebers für eine von ihm für polnische Saisonarbeitskräfte abgeschlossene private Krankenversicherung um steuerpflichtigen Barlohn oder um nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfreie Sachbezüge? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 01.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1661/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 19 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 24/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 19 87 |