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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 81/00 |
§§: | AO 1977 § 233 a Abs. 2 a, EGAO Art. 97 Abs. 8, GG Art. 20 Abs. 3, EStG § 10 d |
Schlagwörter | Verzinsung, Zinsen, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit, Verlustrücktrag |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Verzinsung ausschließlich nach dem Sollprinzip vorzunehmen? - 2. Verstößt die Übergangsregelung in Art. 97 Abs. 8 EGAO 1977, wonach § 233 a Abs. 2 a AO 1977 bereits für die Festsetzung von Erstattungszinsen, soweit sie auf dem Rücktrag eines 1996 entstandenen Verlustes auf den Veranlagungszeitraum 1995 beruhen, anzuwenden ist, gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot? (siehe auch XI R 50/00) - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 20.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 99 332 K 2 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1221 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 81/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 10 26 |