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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 65/00
§§: EStG § 17, AO § 41
Schlagwörter Wesentliche Beteiligung, Abstandszahlung, Verzicht
Rechtsfrage: Ist eine Abstandszahlung nach § 17 EStG steuerpflichtig, wenn sich ein Stpfl. an einer GmbH (wesentlich) beteiligen wollte, die Altgesellschafter aber nicht für eine Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister sorgen und der Stpfl. gegen Abstandszahlung verzichtet, Gesellschafter zu werden?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.02.2000
Vorinstanz/AZ: 8 K 7577/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2001
Erledigungs-Az: VIII B 65/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig