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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 16/10 (BFH)
§§: KStG § 14 Abs. 1, EG Art. 43, EG Art. 48, AktG § 291, AktG § 302, KStG § 17
Schlagwörter Ausland, Tochtergesellschaft, Verlust, Niederlassungsfreiheit, Organschaft, EG, EU, Inland, Muttergesellschaft
Rechtsfrage: Setzt die Abzugsfähigkeit sog. finaler Verluste einer ausländischen im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Tochtergesellschaft bei der deutschen Muttergesellschaft voraus, dass sich die inländische Muttergesellschaft vor Beginn der grenzüberschreitenden Organschaft rechtsverbindlich für eine Dauer von mindestens fünf Jahren zur Verlustübernahme verpflichtet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.02.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 406/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 13 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2010
Erledigungs-Az: I R 16/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 01 46