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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 49/05 |
§§: | EStG § 13 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3, EStG § 13 a Abs. 4, StEntlG 1999/2000/2002 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Pferdepension, Durchschnittssatzgewinnermittlung |
Rechtsfrage: | Sind Einnahmen aus der Haltung von Pensionspferden im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG i.d.F des StEntlG 1999/2000/2002 als sonstige Dienstleistung zu erfassen oder sind diese mit dem Grundbetrag nach § 13 a Abs. 4 EStG abgegolten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 5673/02 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 46 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 49/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 15 05 |