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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 30/01
§§: EStG § 12 Nr. 2, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Angehörige, Mietverhältnis, Fremdvergleich, Arbeitsverhältnis
Rechtsfrage: Keine Anerkennung des Mietverhältnisses zusammen veranlagter Eheleute mit den Eltern des Ehemannes über OG-Wohnung ihres eigengenutzten Zweifamilienhauses, da der unkündbare und auf Lebenszeit der Eltern abgeschlossene Mietvertrag mit einer i.S. von § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG verbilligten monatlichen Miete von 660 DM unter Berücksichtigung der Beschäftigung des Vaters als Hausmeister zu einem monatlichen Lohn von 590 DM einem Fremdvergleich nicht standhält und es sich im Ergebnis um eine unentgeltliche -unter § 12 EStG fallende-- Wohnraumüberlassung handelt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.01.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 1654/98 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 78 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2002
Erledigungs-Az: IX R 30/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 17 52