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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/06 |
§§: | EStG § 3 Nr. 40, EStG § 3 c Abs. 2, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Halbeinkünfteverfahren, Werbungskosten, Abzugsverbot, Verfassung, Nettoprinzip |
Rechtsfrage: | Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken - Verletzung des objektiven Nettoprinzips - gegen das mit dem Halbeinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 EStG in Zusammenhang stehende halbe Abzugsverbot gemäß § 3 c Abs. 2 EStG (hier: Zinszahlungen zur Finanzierung eines Kaufs von GmbH-Anteilen im Jahr 2001? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2838/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.03.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 23/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 09 |