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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 33/14 (BFH) | 
| §§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, KStG § 8 a Abs. 1, AEUV Art. 49, AEUV Art. 63 | 
| Schlagwörter | Sonderbetriebsausgabe, Konzern, Gesellschafterdarlehen, Zinsschranke, Verdeckte Gewinnausschüttung, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, EG, EU | 
| Rechtsfrage: | Sind Zinsen für ein Darlehen, das die Mutter(-kapital)gesellschaft von einer Konzernfinanzierungsgesellschaft - einer ihrem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehenden Person i.S. von § 1 Abs. 2 AStG - aufgenommen hatte, um die Beteiligung an der Tochter(-personen)gesellschaft nebst deren Unterbeteiligungen zu erwerben, im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung für die Urenkelgesellschaft als mittelbare Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig, oder steht dem Abzug § 8 a KStG entgegen? Verstößt § 8 a KStG gegen die unionsrechtliche Niederlassungs- und/oder Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 07.05.2014 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 346/07 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 28 69 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 30.11.2017 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 33/14 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 25 72 | 
