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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 33/18 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 7, BewG § 192 Satz 2, BewG § 193 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Erbbaurecht, Auflage, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Schenkungsteuer - Zuwendung eines Erbbaurechts: Erbbauzinsverpflichtung als Gegenleistung unter Auflage? - Kann die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung eines Erbbaurechts erwerbsmindernd berücksichtigt werden, so dass die Zuwendung als gemischt freigebige Zuwendung anzusehen ist? - Oder ist die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses gemäß § 192 BewG mit der Bewertung des Erbbaurechts i.S.v. § 193 BewG abgegolten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.06.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 621/16 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 12 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 33/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 09 14 |