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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 11/18 (BFH)
§§: UStG § 24, RL 2006/112/EG Art. 295 Abs. 1 Nr. 1, RL 2006/112/EG Art. 295 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Durchschnittssatz, Landwirtschaft, Betrieb, Pauschalierung, Landwirtschaft, EG, EU
Rechtsfrage: 1. Entspricht es der richtlinienkonformen Auslegung des § 24 Abs. 1 UStG, die umsatzsteuerrechtliche Pauschalierung für mehrere tierhaltende, jeweils die Vieheinheitengrenze einhaltenden "Betriebe der Land- und Forstwirtschaft" im Rahmen eines umsatzsteuerrechtlich einheitlichen Unternehmens zuzulassen? - 2. Erlaubt es der nach Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL heranzuziehende nationale Betriebsbegriff, dass ein Unternehmer für Zwecke der Pauschalregelung des § 24 Abs. 1 UStG mehrere Betriebe haben kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.02.2018
Vorinstanz/AZ: 15 K 180/15 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 07 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2021
Erledigungs-Az: V R 11/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 19 61