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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 10/18 (BFH)
§§: AO § 68 Nr. 3 Buchst. c, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, SGB IX § 132 Abs. 1, SGB X § 73
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Schwerbehinderung, Zweckbetrieb, Verein, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Können sog. 'ausgelagerte Arbeitsplätze', die nachweislich durch schwerbehinderte Menschen besetzt werden, auf die Schwerbehindertenquote (mindestens 40%) des Integrationsbetriebes des Klägers angerechnet werden und damit die Zweckbetriebseigenschaft i.S.d. § 68 Nr. 3 Buchst. c AO sicherstellen, sodass die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.09.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 51/16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.02.2020
Erledigungs-Az: V R 10/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 12 99