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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 6/09 (BFH)
§§: UStG 1993 § 3 Abs. 1, UStG 1993 § 3 Abs. 9, UStG 1993 § 3 Abs. 12 Satz 2, UStG 1993 § 2 Abs. 1
Schlagwörter Leistungsaustausch, Preis, Prämie, Wettbewerb, Beratung, Zuwendung, Beratende Tätigkeit
Rechtsfrage: Erbringt eine Bezirkshändlerin bei einem Heimvorführ-Vertriebssystem gegenüber ihren Beraterinnen durch Zuwendung von Wettbewerbspreisen im Rahmen eines Leistungsaustauschs in Form von tauschähnlichen Umsätzen gemäß § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG 1991 steuerbare Leistungen gegen Entgelt (entgegen Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 16.2.2005 4 K 252/02)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.12.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 2357/08 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 10 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.01.2011
Erledigungs-Az: V R 6/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 29 77