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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 16/14 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 1 Buchst. a, UStG § 6, UStDV § 17, UStDV § 13 |
Schlagwörter | Ausfuhrlieferung, Buchnachweis, Belegnachweis, Steuerfreiheit, Drittland |
Rechtsfrage: | Können Buch- und Belegnachweise für die Ausfuhr von Waren nach Russland und in die Ukraine nachträglich erbracht bzw. ergänzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5235/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.08.2014 |
Erledigungs-Az: | V R 16/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 28 05 |