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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 47/09 (BFH)
§§: RennwLottG § 17 Satz 3, AO § 27
Schlagwörter Lotteriesteuer, Erhebung, Doppelerfassung, Zuständigkeit
Rechtsfrage: Festsetzung von Lotteriesteuer auf Absprungerträge und Lagerlosverkäufe. Handelt es sich bei Doppelzahlungen auf den Lospreis (Lose, die an den Lotterieeinnehmer zurückgegeben und von diesem weiterveräußert werden) um Entgelt, das der Lotteriesteuer zu unterwerfen ist und wenn ja wurde die Zuständigkeit beachtet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.02.2008
Vorinstanz/AZ: 4 K 1186/01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.09.2011
Erledigungs-Az: II R 47/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 39 15