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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 54/95 |
§§: | AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, ErbStG § 34, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Anzeigepflicht, Festsetzungsverjährung, Entstehung, Kenntnisnahme |
Rechtsfrage: | Hat die Finanzbehörde mit Übersendung des Schenkungsvertrags, der noch einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurfte, durch den Notar gemäß § 34 ErbStG bereits Kenntnis von der vollzogenen Schenkung im Sinne des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO? Oder hat die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung erst dann Kenntnis erlangt, wenn auch die Erteilung der vormundschaftlichen Genehmigung mitgeteilt wurde, weil erst mit der Genehmigung die Schenkung ausgeführt und vollzogen ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3251/88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.05.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 54/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 07 |