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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 17/08
§§: KraftStG § 3 c Abs. 1 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Nachträgliche Ausrüstung eines Kfz mit Rußpartikelfilter: Ist eine Steuerbefreiung für vor der Erstzulassung mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstete Kraftfahrzeuge möglich? Ist unter der gesetzlichen Einschränkung "nachträglich" in § 3 c KraftStG zwingend ein Zeitpunkt nach der Erstzulassung des Kfz zu verstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 27.02.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 1527/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 16 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.08.2008
Erledigungs-Az: II R 17/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 36 18