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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-172/03 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 20, EGV Art. 92, EG Art. 87 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Kürzung, Wechsel, Umsatz, Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, staatliche Beihilfe, EG, EU |
Rechtsfrage: | Stellt eine Regelung, wie sie durch Art. XIV Z 3 des Bundesgesetzes BGBl 21/1995 in der Fassung BGBl 756/1996 angeordnet wird, also eine Regelung, nach welcher bei Ärzten der Wechsel von der Erbringung umsatzbesteuerter Umsätze zur Erbringung umsatzsteuerbefreiter Umsätze hinsichtlich der weiterhin im Unternehmen verwendeten Güter nicht zu der durch Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG vorgeschriebenen Kürzung der bereits gewährten Vorsteuer führt, eine staatliche Beihilfe i.S.d. Art. 87 EG (bzw. Art. 92 EGV) dar? |
Vorinstanz: | VwGH Österreich |
Vorinstanz/Datum: | 31.03.2003 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2003 Nr. C 158 S. 9 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 03.03.2005 |
Erledigungs-Az: | Rs C-172/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 17 70 |