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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 6/06 |
§§: | GrEStG § 7 Abs. 1, GrEStG § 2 Abs. 3 Satz 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Grundstück, Wirtschaftliche Einheit, Gemeinschaftseigentum, Flächeneigentum |
Rechtsfrage: | Wohnanlage als wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG: Sind zwei auf mehreren Grundstücken errichtete und aneinandergrenzende Mietwohnblöcke als wirtschaftliche Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG und damit als ein Grundstück anzusehen, so dass für die unter den Miteigentümern dieses Grundstücks vorgenommene flächenmäßige Teilung nach § 7 Abs. 1 GrEStG keine Grunderwerbsteuer zu erheben ist oder handelt es sich vielmehr um einen Tausch von Miteigentumsanteilen an mehreren Grundstücken zwischen den Miteigentümern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2756/02 GrE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 14 12 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |