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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 37/12 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Werbungskosten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Gewinnerzielungsabsicht |
Rechtsfrage: | Können Schuldzinsen aus Darlehensverträgen, die zur Finanzierung eines vermieteten Anwesens abgeschlossen wurden, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, wenn der Erlös aus der Veräußerung des fremdfinanzierten Mietobjekts zunächst auf einem nur gering verzinsten Tagesgeldkonto mit dem erklärten Ziel anderweitig geplanter Wertpapiergeschäfte angelegt worden ist? Ist für diese Vorbereitungshandlung der Grundsatz der Einzelbeurteilung von Kapitalanlagen für die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht unbeachtlich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 799/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 28 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 37/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 29 95 |