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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 42/08 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Forderung, Pensionszusage, Verdeckte Gewinnausschüttung, Phasengleiche Aktivierung, Realisationsprinzip
Rechtsfrage: Kann eine vom Betriebsunternehmen erteilte Pensionszusage im Besitzunternehmen erfolgswirksam als Forderung erfasst werden, soweit sie eine verdeckte Gewinnausschüttung der Betriebskapitalgesellschaft an den versorgungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer darstellt oder sind aufschiebend bedingte Ansprüche nicht als Forderung aktivierbar? Entsprechende Anwendung der Grundsätze des Großen Senats des BFH zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 31.07.2008
Vorinstanz/AZ: 14 K 1167/05 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 40 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.03.2011
Erledigungs-Az: X R 42/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 25 89