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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 7/15 (BFH) |
§§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, VO (EG) Nr. 883/2004 Art. 67, VO (EG) Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berechtigter, Haushalt, Polen, Gemeinschaftsrecht |
Rechtsfrage: | Darf die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld an den in Deutschland lebenden Kindesvater ablehnen, weil der in Polen wohnhaften, vom Kindesvater geschiedenen Kindesmutter, in deren Haushalt die gemeinsamen Kinder leben, gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG der vorrangige Kindergeldanspruch zusteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4193/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 27 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2016 |
Erledigungs-Az: | XI R 7/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 50 |