Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 1/03
§§: StBerG § 37, StBerGDV § 28, AO 1977 § 82, AO 1977 § 84
Schlagwörter Steuerberaterprüfung, Prüfungsausschuss, Besetzung, Befangenheit
Rechtsfrage: Gilt ein Mitglied des Prüfungsausschusses als befangen, wenn es (spätestens während des Zeitraums des verwaltungsinternen Überdenkungsverfahrens) in den Vorstand einer kommerziellen Einrichtung, die entgeltlich Vorbereitungskurse für die Steuerberaterprüfung abhält, berufen wird? Sind alle im Rahmen des Überdenkungsverfahrens vom Prüfling vorgetragenen Einwände vom Prüfungsausschuss zu erörtern und Folgerungen (zumindest stichpunktartig) schriftlich festzuhalten? Ist die Führung des Prüfungsgesprächs der gerichtlichen Nachprüfung entzogen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 14.11.2002
Vorinstanz/AZ: V 32/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 25 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2004
Erledigungs-Az: VII R 1/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 14 40