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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 5/15 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 16 Buchst. e, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Sozialfürsorge, Eingliederungshilfe, Einrichtung |
Rechtsfrage: | Besteuerung von Leistungen der Eingliederungshilfe und des individuellen Service für Menschen mit Behinderungen: Sind Leistungen eines Mitglieds eines gemeinnützigen Vereins, der Mitglied im Verband der freien Wohlfahrtspflege ist, im Bereich der Eingliederungshilfe und des individuellen Service für Menschen mit Behinderungen Leistungen i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG? - Umfasst der Begriff "Einrichtung" i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG auch private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht? - Erfordert die Anerkennung als "Einrichtung mit sozialem Charakter" i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG eine unmittelbare Leistungsbeziehung zwischen dem die steuerfreie Leistung ausführenden Unternehmer und dem Träger der sozialen Sicherheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 09.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4571/10 U |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 508 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2016 |
Erledigungs-Az: | XI R 5/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 04 47 |