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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 88/98 | 
| §§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 9 J: 1993 | 
| Schlagwörter | Einheitlichkeit, Steuersatz, Sauna, Fitness-Studio, Nebenleistung, Hauptleistung | 
| Rechtsfrage: | Stellt das Recht auf Mitbenutzung der Sauna im Rahmen der Nutzung eines Fitness-Studios eine selbständige, steuerermäßigte Leistung oder einen unselbständigen Teil einer einheitlichen Leistung dar? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.07.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 335/96 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1493 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 02 49 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 28.01.1999 | 
| Erledigungs-Az: | V R 88/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 23 | 
