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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-497/09 (EuGH) |
§§: | UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 129 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, ermäßigter Steuersatz, Verzehr an Ort und Stelle, Essen, Speise, Restauration, Lieferung, sonstige Leistung, Nahrungsmittel |
Rechtsfrage: | 1. Handelt es sich um eine Lieferung i.S. von Art. 5 der RL 77/388/EWG, wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden? - 2. Kommt es für die Beantwortung der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht werden (Bereitstellung von Verzehrvorrichtungen)? - 3. Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Ist der Begriff "Nahrungsmittel" im Anhang H Kategorie 1 der RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die - durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise - zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | V R 35/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 36 69 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 06 35 |