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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 9/12 (BFH)
§§: AO § 163, EStG § 10 d Abs. 2, KStG § 11
Schlagwörter Billigkeitserlass, Mindestbesteuerung, Verlustausgleich, Liquidation
Rechtsfrage: Kann eine sachliche Unbilligkeit i.S. des § 163 AO anzunehmen sein, wenn es durch die Anwendung des § 10 d Abs. 2 EStG nicht nur zu einer Beschränkung des Verlustausgleichs im Sinne einer zeitlichen Verschiebung kommt, sondern - im Streitfall wegen Liquidation der Steuerpflichtigen - zu einem endgültigen Ausschluss des Verlustausgleichs? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.01.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 63/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2012
Erledigungs-Az: I R 9/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 00