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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 29/18 (BFH)
§§: KraftStG § 3 Nr. 5
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport
Rechtsfrage: Setzt die Steuerbefreiung als Fahrzeug zur Krankenbeförderung voraus, dass das Fahrzeug ausschließlich für dringende Soforteinsätze verwendet wird? Oder fallen sog. Patientenfahrdienste von Trägern der Wohlfahrtspflege generell unter die begünstigte Krankenbeförderung nach § 3 Nr. 5 KraftStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 30.11.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 821/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2018
Erledigungs-Az: III R 29/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig