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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 31/08 |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 1, EStG § 3 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 3 Nr. 1 Buchst. d, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Mutterschaftsgeld, Versicherung, Ausland, Steuerfreiheit, Sonstige Einkünfte, Progressionsvorbehalt |
Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung eines von einer Schweizer Versicherung aufgrund einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Kollektiv-Krankentagegeldversicherung ausbezahlten Mutterschaftsgeldes. Sind die Leistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG zu versteuern oder können sie einer Befreiungsvorschrift des § 3 EStG zugeordnet werden und unterliegen sie dann dem Progressionsvorbehalt des § 32 b Abs. 1 Nr. 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 22/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 33 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 31/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 40 |