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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 21/18 (BFH)
§§: AStG § 1 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, KStG § 8 b Abs. 3, DBA-Frankreich Art. 5, OECD-MA Art. 9 Abs. 1
Schlagwörter Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung, Teilwertabschreibung, Darlehensforderung, Konzern, Sperrwirkung
Rechtsfrage: Keine außerbilanzielle Neutralisierung von nach Abkommensrecht zulässigen Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen: Können Gewinnminderungen durch zulässige Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen im Konzernverbund, die nach dem im Abkommensrecht (vorliegend in Art. 5 DBA-Frankreich) geregelten Grundsatz des "dealing at arm's length" nicht korrigiert werden dürfen, nicht außerbilanziell nach § 1 Abs. 1 AStG neutralisiert werden, weil das Abkommensrecht insoweit eine Sperrwirkung gegenüber weitergehenden, nationalen Korrekturvorschriften entfaltet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.04.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 2115/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 15 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.08.2019
Erledigungs-Az: I R 21/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 25