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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 61/09 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3, EStG § 3 Nr. 3, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Rentenversicherung, Pensionskasse, Schweiz, Grenzgänger, Verfassung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Stellt der Vorbezug aus einer Schweizer Pensionskasse zur Förderung des eigen genutzten Wohneigentums eine Kapitalabfindung i.S. des § 3 Nr. 3 EStG a.F. dar? Handelt es sich bei der Änderung des § 3 Nr. 3 EStG durch das JStG 2007 vom 18.12.2006 um eine verfassungswidrige Rückwirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 4308/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 220 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 38 46 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |