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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI B 50/00 |
§§: | FGO § 74, EStG § 32 a |
Schlagwörter | Tarif, Steuersatz, Halbteilungsgrundsatz, Aussetzung des Verfahrens |
Rechtsfrage: | Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes für Veranlagungszeiträume vor 1997: Kommt eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2194/99 in Betracht? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.01.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 507/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 59 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.01.2001 |
Erledigungs-Az: | XI B 50/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an den III. Senat (11.1.2001) - neues Aktenzeichen: III B 139/00 - abgegeben an X. Senat - neues Aktenzeichen: X B 190/00 - Zurücknahme der Beschwerde |