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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 23/11 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 4, AO § 42 |
Schlagwörter | Mantelkauf, Gestaltungsmissbrauch, Forderungsverzicht, Besserungsschein |
Rechtsfrage: | Ist ein Mantelkauf mit Abtretung einer Forderung, auf die gegen Besserungsschein verzichtet wurde, als Gestaltungsmissbrauch anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.02.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1451/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 15 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2012 |
Erledigungs-Az: | I R 23/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 26 98 |