Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 6/01
§§: EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Ferienwohnung, Schuldzinsen
Rechtsfrage: 1. Aufwendungen für eine lediglich an 41 Tagen vermietete Ferienwohnung auch bei fehlender Eigennutzung nur insoweit als Werbungskosten abziehbar, als diese auf den vermieteten Zeitraum entfallen - Zurechnung der Leerstandszeiten zum Selbstnutzungszeitraum? - 2. Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten trotz fehlendem Nachweis der objektbezogenen Verwendung und fehlender konkreter Zuordnung der Darlehensmittel zu den einzelnen Finanzierungsobjekten bei Einsatz sämtlicher Objekte zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.07.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 7008/96 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.07.2002
Erledigungs-Az: IX R 6/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 98 00