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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 76/97
§§: AO 1977 § 171 Abs. 3, EStG § 10d Abs. 1, BFHEntlG Art. 1 Nr. 1, ZPO § 705
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Rechtskraft, Postulationsfähigkeit
Rechtsfrage: Endet die gem. § 171 Abs. 3 AO 1977 gehemmte Festsetzungsfrist (hier maßgebend für eine Änderung des Verlustrücktrags; § 10 d Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG) bei einer grundsätzlich statthaften und rechtzeitigen Rechtsmitteleinlegung durch eine vor dem Bundesfinanzhof nicht postulationsfähigen Person erst mit Eintritt der Rechtskraftwirkung des Verwerfungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.08.1997
Vorinstanz/AZ: 14 K 4102/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.1999
Erledigungs-Az: XI R 76/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils