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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 25/07 |
§§: | EStG § 3 Nr. 6, EStG § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Versorgungsbezug, Unfallruhegehalt, Steuerfreiheit |
Rechtsfrage: | Enthält das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG (Ruhegehaltssatz stets 80 v.H., ohne Berücksichtigung der tatsächlich absolvierten Dienstzeit) bei Unfällen, die sich bei einer lebensgefährdenden Verwendung von Beamten ereignen, Elemente des Unfallausgleichs (Schadensersatz), die nicht "auf Grund der Dienstzeit" gewährt werden, sodass die Voraussetzung des § 3 Nr. 6 EStG für die Steuerfreiheit insoweit erfüllt ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1435/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 992 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.05.2008 |
Erledigungs-Az: | VI R 25/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 28 63 |