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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 15/16 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 32
Schlagwörter Eigennutzung, Eltern, Veräußerung, Eigene Wohnzwecke, Unentgeltliche Überlassung
Rechtsfrage: Erfüllung des Ausnahmetatbestands § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG? Zuzurechnende Eigennutzung bei den Eltern, wenn eine Eigentumswohnung der Tochter unentgeltlich überlassen wird, die aber weit vor Ende des Betrachtungszeitraums des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht mehr als berücksichtigungsfähiges Kind im Sinne von § 32 EStG gilt? Erstreckt sich das Merkmal der Ausschließlichkeit auch auf die zweite Alternative des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.04.2016
Vorinstanz/AZ: 8 K 2166/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 17 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2016
Erledigungs-Az: IX R 15/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 73