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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 8/16 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Verbilligte Vermietung, Nahestehende Person, Nahe Angehörige, Fremdvergleich, Schenkung, Widerruf
Rechtsfrage: Mietverhältnis zwischen Sohn (Vermieter) und Mutter (Mieterin) - Zur Frage der Fremdüblichkeit, wenn ein mietvertraglicher Zusatz der Mieterin einen jährlichen Widerruf in Höhe eines Teilbetrags einer von ihr vormals einmalig getätigten Geldschenkung an den Sohn einräumt, wobei es dann zu einer Aufrechnung mit der jährlichen Mietzahlung kommt. Bei Bejahung der Fremdüblichkeit: U.a. zur Frage der Einbeziehung einer Fortschreibung von Mieterhöhungen sowie des Ansatzes von Reparaturaufwand in einer Überschussprognose bei verbilligter Vermietung (§ 21 Abs. 2 EStG i.d.F. des Streitjahres). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 01.10.2015
Vorinstanz/AZ: 7 K 7216/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 18 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.10.2016
Erledigungs-Az: IX R 8/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 26 07