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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 48/96 |
§§: | BewG § 22 Abs. 4 Nr. 1, BewG § 21 Abs. 3, AO 1977 § 181 Abs. 5, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Fortschreibung, Feststellungsfrist, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus |
Rechtsfrage: | Kann auch bei bereits abgelaufener Festsetzungsfrist auf den ersten Stichtag nach Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eine Artfortschreibung erfolgen, wenn dies mit der Maßgabe erfolgt, daß die Fortschreibung nur wirksam ist für Steuern, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.1996 |
Vorinstanz/AZ: | I 89/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.1998 |
Erledigungs-Az: | II R 48/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 18 78 |